Eigenverbrauch

 

Im EEG ist die Vergütung zum Eigenverbrauch von Windstrom im Gegensatz zum Solarstrom nicht geregelt.

Der Eigenverbrauch von Windstrom ist gegenüber dem Eigenverbrauch von Solarstrom im EEG ist nicht durch besondere Vergütungen geregelt. Während es heute eine Pflicht geworden ist, den eigenen erzeugten Solarstrom zum Teil selbst zu verbrauchen, besteht diese Regelung nicht für Windgeneratoren.

Dafür erhalten die Betreiber der Windgeneratoren keine hohen Einspeiseerlöse, der Eigenverbrauch senkt natürlich die Kosten der Stromrechnung.


Durch die Beantragung und den Erhalt einer Einspeisegenehmigung beim Energieversorgen erhalten Windmüller die Chance überschüssig erzeugten Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen.

Die Vergütung nach EEG beträgt ca. 8-9Cent pro Kw/h.

Wirtschaftlicher dagegen ist es, den selbst erzeugten Windstrom zum Eigenverbrauch zu nutzen. Dafür spart der Windmüller die Kosten des Stromtarifs von ca. 22 bis 25 Cent.


Wenn die Stromkosten für die Umlage der erneuerbaren Energie im Oktober festgelegt werden, so wird der Strompreis auf  ca 26 bis 27 Cent steigen.

Ein Eigenverbrauch wird immer lohnenswerter.

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