Das Baurecht ist aktuell nicht einheitlich in den Bundesländern
Eine Genehmigung für die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage zu erhalten ist zum Teil sehr schwierig. Das Baurecht ist in Deutschland nicht einheitlich und die Genehmigungsverfahren und Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Halten Sie deshalb rechtzeitig Kontakt zu ihrem Bauamt. Ziehen Sie Informationen zu Rate um Infos und reibungslos eine Genehmigung zu erhalten.
Allgemein ist im Baurecht eine Anzeigepflicht vorgesehen.
Bauanträge müssen in folgenden Bundesländern gestellt werden:
- Baden Württemberg
- Bayern
- Saarland
- Sachsen Anhalt
- Im nördlichen Bereich, in Schleswig-Holstein, sollte ein Bauantrag gestellt werden.
- Abstände zu Objekten, Wohnhäusern sind einzuhalten und mit den Anforderungen des Baurechts abzugleichen und einzuhalten.
Für Schleswig-Holstein wurde ein sogenannter Winderlass herausgegeben.
Hier erhalten Sieden Winderlass:
Das Baurecht weist eine positive Auswirkung für die Landwirtschaft aus:
§35 Abs 1 beschreibt das Bauen im Außenbereich
Für Landwirte im Vollerwerb:
- Die Kleinwindanlagen müssen sich dem Betrieb unterordnen und dazugehören
- Die Dienlichkeit, mindestens 50%des von der KWKA erzeugten Stroms sollte dem Eigenverbrauch unterliegen und nicht ins Netz eingespeist werden.
- Die Anlageleistung muß der Betriebsgröße entsprechen.
Gerade in der Landwirtschaft stehen Standorte zur Verfügung, die frei vom Wind anströmbar sind.
Weitere Standorte mit einer ausreichenden Windenergie und Windhöffigkeit, Winden aus wechselnden Richtungen mit Hindernissen oder mit Zugluft als Windbeschleuniger spielen für Standorte für vertikale Windanlagen eine große Rolle.
In der Landwirtschaft wird sehr viel Energie benötigt. Von der Grundlast kann ein hoher Anteil durch Kleinwindkraftanlagen erzeugt werden. Der Spitzenbedarf kann unterstützend zu Melkzeiten und Futterzeiten ein Energiespeicher eingesetzt werde, der zwischen den Bedarfszeiten immer wieder durch selbst erzeugte Energie aufgeladen werden.
Weiter vorhandene überschüssige Energie steht zusätzlich zur Wärmeversorgung zur Verfügung.
Eine Überdimensionierung von Kleinwindkraftanlagen sollte jedoch vermieden werden. Je mehr Strom in das Energienetz eingespeist wird, je unrentabler wird die Investition.